Mit Einfamilienhäusern sind neben freistehenden individuellen Wohnobjekten auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften gemeint. Einfamilienhäuser werden in der Regel auch allgemein mit dem Begriff "Individueller Wohnungsbau" in Zusammenhang gebracht.
Einfamilienhäuser (EFH) werden u.a. nach dem Prinzip des Herstellungswertes zzgl. dem Bodenwert unter Berücksichtigung einer Altersabschreibung bewertet (Sachwertverfahren). Häufig gibt es regionale Besonderheiten und Unterschiede im Verhalten der Marktteilnehmer, sodass ein so genannter Marktanpassungsfaktor den Sachwert an diese speziellen Gegebenheiten anpassen soll.
Bei einer ausreichenden Menge an vergleichbaren Verkaufsfällen von Einfamilienhäusern in der Region oder dem Quartier, in einem überschaubaren Zeitraum, ist auch das Vergleichswertverfahren eine gute, häufig sogar die bessere Alternative zum Sachwertverfahren. Es ist direkter und und für den Laien plausibler. Der besondere Anspruch bei diesem Verfahren besteht darin, dass die doch recht heterogenen Immobilien erst mit Hilfe eines Bewertungssystems (meist Punktesystem) vergleichbar gemacht werden müssen.
Dem Bodenwert kommt bei Einfamilienhäusern eine besondere Stellung zu, da hier der Bodenwert häufig einen beträchtlichen Anteil am Gesamtwert (Marktwert) ausmacht. Speziell bei älteren Häusern kann es durchaus vorkommen, dass der Bodenwert den Gebäudewert übersteigt. Verschärft wird die Situation bei sehr guten Wohnlagen. Der Sachverständige muss also hier bei der Ermittlung des Bodenwertes besondere Sorgfalt und Genauigkeit walten lassen um zu einem marktkonformen Ergebnis zu kommen.
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